Hausratversicherungen im Vergleich

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Hausratversicherung Vergleich

Was ist wichtig zur Hausratversicherung zu wissen?

Was ist in der Hausratversicherung versichert

Sofern die nachfolgenden Gefahren vereinbart sind, leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte
Sachen, die durch

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Überschallknall, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs,
    seiner Teile oder seiner Ladung, Anprall eines sonstigen Fahrzeugs, seiner Teile oder Ladung,
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Eindringen sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat,
  • Leitungswasser,
  • Sturm, Hagel

zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen.

Optional versicherbar sind folgende Schäden:

  • Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch
    (= sogenannte Elementarschäden)
  • Glasbruch - bspw. über die Gebäude-Moblilarglasversicherung
  • Fahrraddiebstahl

Was gehört alles zum Versicherungsort in der Hausratversicherung

  • rein zu Wohnzwecken genutzte Räume
  • Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
  • gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
  • privat genutzte Garagen, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsorts befinden.

Welche Entschädigungswerte (Versicherungssummen) gelten im Schadenfall

Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.

  • Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
  • Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
  • Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
  • Soweit die Entschädigung auf bestimmte Beträge begrenzt ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.

Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Es sollte unterversicherungsverzicht vereinbahrt werden. (bei uns mit automatischer Berechnung der Versicherungssumme nach Eingabe der Wohnfläche). Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag i.d.R. von 10 Prozent.