Privatrechtsschutz im Vergleich

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Was ist wichtig zur Rechtsschutzversicherung zu wissen?
Welche Formen gibt es in der Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige?
zum Beispiel:
§21 Verkehrsrechtsschutz
§25 Privat- und Berufs-Rechtsschutz
§26 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
Je nach den Bedürfnissen können in der Rechtsschutzversicherung einzelne Bausteine versichert werden. So kann zum Beispiel in der Rechtsschutzversicherung auch nur der Privat-Rechtsschutz ausgewählt werden. Schadenfälle aus dem Bereich des Verkehrs-Rechtsschutz und dem Berufs-Rechtsschutz werden in diesem einzelnen Baustein dann jedoch nicht reguliert. Einen einzelnen Baustein zum Berufs-Rechtsschutz hingegen gibt es nicht. Er ist immer nur mit dem Baustein Privat-Rechtsschutz abzuschließen.
Wer rundum abgesichert sein möchte sollte zum §26 greifen.
Wie definiert sich der §26 der Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige?
Versicherungsschutz besteht für den privaten und beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers und seines Lebenspartners (§ 15 Absatz 2), wenn diese keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 15.000,- € – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – ausüben.
Der Versicherungsschutz im §26 der Rechtsschutzversicherung umfasst:
- Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2a),
- Arbeits-Rechtsschutz (§ 2b),
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (§ 2d),
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2e),
- Sozialgerichts-Rechtsschutz (§ 2f),
- Verwaltungs-Rechtsschutz (§ 2g),
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (§ 2h),
- Straf-Rechtsschutz (§ 2i),
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2j),
- Beratungs- oder Mediations-Rechtsschutz im Familien-,
- Lebenspartnerschafts- und Erbrecht (§ 2k),
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten (§ 2m)
