Rechtsschutzversicherung für Selbstständige (nur Privatrechtsschutz)

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Hinweise zur Rechtsschutzversicherung für Selbstständige
Wann gilt man als Selbstständiger?
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und seinen Lebenspartner, wenn einer oder beide eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit ausüben.
Sind der Versicherungsnehmer und/oder der mitversicherte Lebenspartner nicht mehr gewerblich, freiberuflich oder sonstig selbstständig tätig oder wird von diesen keine der vorgenannten Tätigkeiten mit einem Gesamtumsatz von mehr als 15.000,- € – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – ausgeübt, wandelt sich der Versicherungsschutz
ab Eintritt dieser Umstände in einen solchen gemäß § 25 (Rechtsschutz für Nichtselbstständige)um.
§23 Privat-Rechtsschutz für Selbstständige
Dieser gilt sowohl für den privaten Bereich als auch für den beruflichen Bereich. Er umfasst folgenden Versicherungsschutz:
- Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2a),
- Arbeits-Rechtsschutz (§ 2b),
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (§ 2d),
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2e),
- Sozialgerichts-Rechtsschutz (§ 2f),
- Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz (§ 2g) bb),
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (§ 2h),
- Straf-Rechtsschutz (§ 2i),
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2j),
- Beratungs- oder Mediations-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht (§ 2k),
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten (§ 2m).
