Rechtsschutzversicherung für Vermieter

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Wissenwertes zur Rechtsschutzversicherung Vermieter

§ 29 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner im Versicherungsschein
bezeichneten Eigenschaft als

  • Eigentümer
  • Vermieter
  • Verpächter
  • Mieter
  • Pächter
  • Nutzungsberechtigter

von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, die im Versicherungsschein bezeichnet sind. Der Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung Vermieter umfasst den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 2c) und Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2e).

Wartezeit

In der Rechtsschutzversicherung Vermieter gilt eine Wartezeit von 3 Monaten.