Rechtsschutzversicherung für Vermieter

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Wissenwertes zur Rechtsschutzversicherung Vermieter
§ 29 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner im Versicherungsschein
bezeichneten Eigenschaft als
- Eigentümer
- Vermieter
- Verpächter
- Mieter
- Pächter
- Nutzungsberechtigter
von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, die im Versicherungsschein bezeichnet sind. Der Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung Vermieter umfasst den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 2c) und Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2e).
Wartezeit
In der Rechtsschutzversicherung Vermieter gilt eine Wartezeit von 3 Monaten.
