Ein weiterer Leistungsfall der KS/Auxilia Rechtsschutzversicherung

Ein Kunde des Versicherers erfüllt sich seinen Jugendtraum und kauft bei einem renommierten Autohaus für viel Geld einen gebrauchten Roadster und ist begeistert.

Bei der nächsten Inspektion stellt sich heraus, dass die Auspuffanlage wegen Verschleiß repariert werden muss. Die Gewährleistungsfrist ist jedoch mittlerweile abgelaufen.
Der Werkstatt-Mitarbeiter meint, dass Ihr Kunde niemals beweisen könne, dass der Auspuff bereits beim Kauf defekt gewesen war.

Ihr Kunde ist unzufrieden und ruft bei seinem Rechtsschutzversicherer, der AUXILIA, an.
Der Sachbearbeiter weist im Rahmen der Schadenmeldung den Versicherungskunden auf die Möglichkeit einer Telefonmediation hin.

An einer schnellen Lösung interessiert, willigt der Kunde ein. Ihm bleibt ja auch bei Scheitern der Mediation der Gang zum Gericht offen. Er wird sofort mit einem unabhängigen Mediator verbunden. Dieser lässt sich von Ihrem Kunden sein Problem schildern.

Der Mediator erläutert anschließend dem Geschäftsführer des Autohauses die Situation. Der Geschäftsführer bietet dem Mediator an, dem Kunden entgegen zu kommen, denn es geht ihm um den guten Ruf seines Hauses.

In dem persönlichen Gespräch einigen sich die Parteien schließlich darauf, dass sich das Autohaus zu 50 % an den Reparaturkosten beteiligt.

Diese Streitigkeit wurde mit Hilfe der Mediation innerhalb einer Woche gelöst. Der Kunde ist glücklich, weil er nicht vor Gericht gehen muss und er keine Selbstbeteiligung investieren musste.

Die Mediation ist in allen aktuellen Tarifen der AUXILIA ohne Abzug einer Selbstbeteiligung versichert. Dies gilt für alle versicherten Rechtsgebiete, bei arbeitsrechtlichen Aufhebungsvereinbarungen, im kollektiven Arbeitsrecht und auch bei Trennung und Scheidung. In der JUR-Linie gilt die Mediation darüber hinaus im privaten Bereich mit Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung auch bei nicht versicherten Risiken.

Quelle: Auszug Newsletter 04-2012

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