KFZ-Versicherung im Vergleich

Autoversicherung im Vergleich

  • Auswahl aus unzähligen Tarifen
  • Kostenlos und unverbindliche Berechnung
  • Rabatierung inklusive
  • ideal für Vertragsneuabschluss oder Anbieterwechsel
?

Wichtig in der KFZ Versicherung zu wissen

Wann kann die KFZ Versicherung gekündigt werden?

Fristgerecht kann die KFZ Haftpflichtversicherung sowie die Kaskoversicherung zum Ablauf des Vertrages mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden. Bei den meisten Verträgen liegt als Hauptfälligkeitsdatum der 01.01. eines jeden Jahres zu Grunde.
Während des Jahres ist i.d.R. eine Kündigung nicht möglich - z.B. um einen günstigeren Anbieter zu nutzen.

KFZ Versicherung - Schnell und bequem vergleichen.

Vergleich der KFZ Versicherung

KFZ Versicherung

schnell gespart durch Onlinevergleich

 

KFZ Versicherung im Vergleich

Auto Versicherung

Onlinevergleich

 

Welche Rabattmerkmale gibt es in der KFZ Versicherung?

Was die Tarifgestaltung betrifft, sind die Versicherer sehr einfallsreich. Man spricht von sog. weichen und harten Tarifrabatte.

So sind üblicherweise folgende weiche Rabattmerkmale individuell möglich.

  • Fahrleistung des KFZ pro Versicherungsjahr
  • Abstellplatz des KFZ bei Nichtnutzung bzw. über Nacht
  • Welche Personengruppen führen das KFZ
  • Alter der Fahrzeugführer
  • u.v.m.

Weiterhin können weitere Tarifmerkmale den Preis der Versicherung beeinflussen. Hierzu zählen z.B.:

  • Alter des zu versichernden KFZ
  • Zulassungsbezirk bzw. Zulassungsort
  • berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers
  • Familienmerkmale, z.B. ob minderjährige Kinder im Haushalt des Antragstellers leben
  • u.v.m.

Um den Versicherungsschutz im Schadenfall nicht zu gefährden, empfiehlt es sich, die zur Berechnung des Preises gestellten Fragen sehr gewissenhaft und korrekt zu beantworten.

Welche Versicherungsformen sind ind er KFZ Versicherung einschließbar?

Bei der Versicherung von KFZ sind neben der KFZ Haftpflichtversicherung - welche gesetzlich vorgeschrieben ist - auch eine Teilkasko oder Vollkasko möglich zu versichern.

Die Vollkasko ersetzt auch eigens verschuldete Schäden am KFZ.

Um Ärger im Schadenfall zu vermeiden, sollte der Versicherer vollständig auf die Einrede wegen grober Fahrlässigkeit verzichten. Dies wird zwischenzeitlich auch von einigen Versicherern als Vertragsmerkmal geboten.