Rechtsschutzversicherung für Mediziner

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Heilberuferechtsschutz im Vergleich

Wissenswertes zum Vertrag der Rechtsschutzversicherung für Ärzte

Kündigung

Die Rechtsschutzversicherung für Ärzte ist i.d.R. jährlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsablauf kündbar. Anderenfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Jedoch besteht beispielsweise bei einer Beitragserhöhung ein außerordenliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt der Prämienerhöhung in der Rechtsschutzversicherung für Ärzte.

Wartezeiten

Bei Einschluss des Arbeitsrechtsschutzes oder des Praxis-/ Immobilienrechtsschutzes besteht stets eine Wartezeit von 3 Monaten. Gleiches gilt für den Berufsvertragsrechtsschutz in der Rechtsschutzversicherung für Ärzte. In anderen Rechtsschutz - Leistungsbaussteine sind Wartezeiten nur von Anbieter zu Anbieter zu beachten.

Findet ein nahtloser Versichererwechsel statt, so verzichten die Versicherer auf die Wartezeit, sofern das jeweilige Risiko beim Vorversicherer bereits im Rahmen der Rechtsschutz für Ärzte versichert war.

Die Rechtsschutzversicherung Ärzte und der Arbeits-Rechtsschutz

Der Arbeitsrechtsschutz bietet in der Rechtsschutzversicherung Ärzte Versicherungsschutz für den Praxisinhaber (Versicherungsnehmer) in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber gegenüber seinen Angestellten Mitarbeitern.

Für Streitigkeiten aus nichtselbständigen Beschäftigungsverhältnissen der mitversicherten Familienangehörigen des Praxisinhabers besteht in der Rechtsschutzversicherung Ärzte ebenfalls Versicherungsschutz, sofern der Arbeitsrechtsschutz in die Rechtsschutzversicherung für Ärzte eingeschlossen wurde.

Der Ausschluss dieser Leistungsart wird nur von wenigen Rechtsschutzversicherern geboten und ist somit nur in wenigen Rechtsschutzversicherungen für Ärzte realisierbar.

Anrechnung von Beschäftigten in der Rechtsschutzversicherung für Ärzte:
Als Beschäftigte gelten in der Rechtsschutzversicherung für Ärzte alle für den Antragsteller tätige Personen, wie folgt

4 Teilzeitbeschäftigte (i.d.R. bis 30 Wochenstunden) entsprechen 1 Vollzeitkraft
4 geringfügig Beschäftigte (i.d.R. 400 € Kraft) entsprechen 1 Vollzeitkraft
4 Aushilfen entsprechen 1 Vollzeitkraft
4 Heimarbeiter entsprechen 1 Vollzeitkraft
2 Saisonarbeiter entsprechen 1 Vollzeitkraft
2 Leiharbeitnehmer entsprechen 1 Vollzeitkraft
2 Azubis entsprechen 1 Vollzeitkraft

mitarbeitende Familienangehörige und Lebenspartner zählen in der Rechtsschutzversicherung für Ärzte nicht mit.

Besonderheiten im Rechtsschutz für Ärzte

Die Rechtsschutz für Ärzte bietet einige Besonderheiten im Versicherungsschutz. So sind entgegen üblicher Regelungen in der Rechtsschutz für Ärzte auch Streitigkeiten aus Verträgen versichert, die im direkten Zusammenhang mit der bezeichneten und versicherten Tätigkeit stehen. Der sog. Berufsvertragsrechtsschutz gilt bei gerichtlichen Auseinandersetzungen in der Rechtsschutz für Ärzte, z.B. bei Honorarforderungen gegenüber Privatpatienten, oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf eines medizinischen Behandlungsgerätes.

Sofern die kassenärztliche Vereinigung einige Positionen in der Quartalsabrechnung des Arztes mit dem Hinweis bemängelt, dass wegen der unwirtschaftlichen Verordnungsweise ein Geldbetrag zurückgefordert wird, tritt der Regress Rechtsschutz für Ärzte in Kraft und bietet Kostenschutz im Widerspruchsverfahren.

Weitere Hinweise zur Rechtsschutz Ärzte

Die Rechtsschutzversicherung nach §28 der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen kann auch für andere Berufsgruppen der Heilberufe in Anspruch genommen werden.

So sind in der Rechtsschutz Ärzte nicht nur niedergelassene Ärzte versicherbar, sondern z.B. auch Therapeuten, Hebammen, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Logopäden, Masseure, Osteopathen, Physiotherapeuten, Psychologen, Psychotherapeuten oder Tierärzte.

Ein immer wichtiger werdender Leistungsbaustein der Rechtsschutz Ärzte ist der Spezial-Straf-Rechtsschutz oder auch Erweiterter Strafrechtsschutz. Versicherungsschutz besteht im beruflichen Bereich, wenn dem Versicherten vorgeworfen wird, eine Vorschrift des Strafrechtes verletzt zu haben, dessen Vergehen vorsätzlich als auch fahrlässig strafbar ist. Ist das Vergehen nur vorsätzlich begehbar, besteht Versicherungsschutz in der Rechtsschutz Ärzte, soweit es sich um kein Verbrechen handelt. Versicherungsschutz besteht solange eine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes nicht erfolgt. Einige Rechtsschutz Ärzte Tarife, wie der KompaktPlus des Roland Rechtsschutz, oder der JURMED der Auxilia schließen jedoch auch den privaten und ehrenamtlichen Bereich in den Versicherungsschutz mit ein.