Privatrechtsschutz im Vergleich

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Privater Rechtsschutz Vergleich

Was ist wichtig zur Rechtsschutzversicherung zu wissen?

Für Welche Personen bietet die private Rechtsschutz Versicherungsschutz ?

Die private Rechtsschutz bietet Versicherungsschutz für Familien oder - als sog. Singlevertrag - auch nur für den Antragssteller. In der private Rechtsschutz - Familienversicherung sind Ihr Ehe- oder Lebenspartner und natürlich Ihre lieben Kleinen mitversichert. Aber auch die volljährigen, unverheirateten Kinder - bei einigen Anbietern ohne Altersgrenze - sind mit Ihren Fahrzeugen (gilt für den Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz - und im Familienrechtsschutz auch im privaten und beruflichen Lebensbereich - mitversichert und zwar solange, bis sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben.

Welche Kosten trägt die Rechtsschutz privat ?

Eine Rechtsschutz privat übernimmt die Kosten, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen erforderlich sind. Hierbei werden im Rahmen der Vertragsregelungen der Rechtsschutz privat Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Interessenwahrnehmung getragen. Hierzu zählen z.B.:

  • Anwaltskosten bei freier Anwaltswahl
  • Gerichtskosten
  • Zeugenauslagen
  • Sachverständigengebühren gerichtlich bestellter Sachverständiger
  • Auslagen des Gegners oder des gegnerischen Nebenklägers
  • mögliche Strafkautionsdarlehen

Welche Lebensbereiche sind im Privat Rechtsschutz Versicherbar ?

Alle wichtigen Lebensbereiche werden heute von der Privat Rechtsschutz im Rahmend der Versicherungsbedingungen erfaßt. Zudem besteht bei den meisten Rechtsschutzversicherern sogar die Möglichkeit, genau diese Lebensbereiche individuell und je nach Lebensumstände in den Versicherungsschutz einzuschließen.
Folgende Bereiche sind in der Privat Rechtsschutz absicherbar:

  • Privatbereich (auch Familienrechtsschutz genannt)
  • Verkehrsbereich (z.B. als Fahrer von Kraftfahrzeugen)
  • Wohnungs- und Grundstücksbereich (für vom Antragsteller selbstbewohnte Einfamilienhaus, Eigentumswohnung oder Mietswohnung)
  • Arbeitsbereich (Absicherung nichtstelbständiger Beschäftigungsverhältnisse)
  • Strafrechtsschutz

Wie definiert sich der §26 der Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige?

Versicherungsschutz besteht für den privaten und beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers und seines Lebenspartners (§ 15 Absatz 2), wenn diese keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 15.000,- € – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – ausüben.

Hinweise zur Rechtsschutzversicherung für Selbstständige

Wann gilt man als Selbstständiger in der Privat Rechtsschutzversicherung?

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und seinen Lebenspartner, wenn einer oder beide eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit ausüben.

Sind der Versicherungsnehmer und/oder der mitversicherte Lebenspartner nicht mehr gewerblich, freiberuflich oder sonstig selbstständig tätig oder wird von diesen keine der vorgenannten Tätigkeiten mit einem Gesamtumsatz von mehr als 15.000,- € – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – ausgeübt, wandelt sich der Versicherungsschutz
ab Eintritt dieser Umstände in einen solchen gemäß § 25 (Rechtsschutz für Nichtselbstständige) um.